E-Auto-Förderung 2026 | Bis zu 6.000 € Kaufprämie beantragen

E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 € staatliche Kaufprämie

Die staatliche Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ist zurück. Seit 1. Januar 2026 erhalten Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen zwischen 1.500 € und 6.000 € Zuschuss beim Neuwagenkauf. Anträge können ab Mai 2026 rückwirkend gestellt werden.

Gültig ab

01. Januar 2026

Rückwirkend für Neuzulassungen

Einkommensgrenze

Bis 80.000 € zvE

Plus 5.000 € pro Kind (max. 90.000 €)

Förderhöhe

1.500 – 6.000 €

Nach Fahrzeugtyp und Einkommen

Wer ist förderberechtigt?

Die E-Auto-Förderung 2026 richtet sich gezielt an Privathaushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Berechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €. Pro Kind unter 18 Jahren im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 5.000 € bis zu einem Maximum von 90.000 €.

Geförderte Fahrzeuge

  • Reine Elektroautos (BEV): 3.000 € Basisförderung
  • Plug-in-Hybride & Range Extender: 1.500 € Basisförderung (CO₂-Ausstoß unter 60 g/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite)
  • Nur Neuwagen: Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig
  • Keine Preisobergrenze beim Listenpreis des Fahrzeugs
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?

Das zvE ist nicht dein Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der Betrag nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge. Du findest es in deinem Steuerbescheid oder kannst es mit dem BMF-Steuerrechner ermitteln.

So berechnet sich Ihre Förderung

Basisförderung BEV 3.000 €
Basisförderung Plug-in-Hybrid 1.500 €
Kinderbonus
+ 500 € pro Kind (max. 2 Kinder) max. + 1.000 €
Einkommens-Staffelung
Bei zvE unter 60.000 € + 1.000 €
Bei zvE unter 45.000 € + 2.000 €
Maximale Förderung 6.000 €

Rechenbeispiel Maximalförderung:

  • • Elektroauto (BEV): 3.000 €
  • • 2 Kinder im Haushalt: + 1.000 €
  • • zvE unter 45.000 €: + 2.000 €
  • = 6.000 € Gesamtförderung

Zusätzliche Vorteile der Elektromobilität

Niedrigere Betriebskosten

Deutlich günstigere Energie- und Wartungskosten im Vergleich zu Verbrennern.

Weniger Verschleiß

Elektromotoren haben weniger bewegliche Teile und benötigen seltener Service.

Steuervorteile

Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.

Familienförderung

Zusätzliche 500 € pro Kind erhöhen die staatliche Förderung spürbar.

Steuervorteile für Unternehmen

Turbo-Abschreibung bis 31.12.2027

Für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen, die bis Ende 2027 angeschafft werden, gilt eine beschleunigte Abschreibung:

  • 1. Jahr: 75 %
  • 2. Jahr: 10 %
  • 3. Jahr: 5 %
  • 4. Jahr: 5 %
  • 5. Jahr: 3 %
  • 6. Jahr: 2 %

Weitere Steuervorteile

  • Kfz-Steuerbefreiung bis 2035

    Alle ab 2023 zugelassenen E-Autos sind bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit.

  • 0,25%-Regelung für Dienstwagen

    Statt 1 % des Listenpreises wird bei E-Autos nur 0,25 % für die private Nutzung versteuert.

  • Sofortige Liquiditätsverbesserung

    Die hohe Erstjahres-Abschreibung senkt die Steuerlast unmittelbar nach dem Kauf.

So beantragen Sie die Förderung

Zeitplan

  • 1. Gültig ab 01.01.2026: Alle Neuzulassungen ab diesem Datum sind förderfähig.
  • 2. Ab Mai 2026: Online-Portal zur Antragstellung wird freigeschaltet.
  • 3. Rückwirkende Anträge: Auch Käufe vor Mai 2026 können nachträglich eingereicht werden.

Benötigte Unterlagen

  • 📄 Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • 📄 Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • 📄 Die letzten zwei Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt)
  • 📄 Bei Rentnern: Rentenbezugsmitteilung + Selbsterklärung (falls keine Steuererklärung)

Hinweis: Die genauen Anforderungen werden mit Start des Online-Portals im Mai 2026 bekannt gegeben.

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung

Ab wann gilt die neue E-Auto-Förderung 2026?

+

Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für alle Neuzulassungen. Anträge können ab Mai 2026 über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums gestellt werden – auch rückwirkend für bereits gekaufte Fahrzeuge.

Wie wird das Einkommen bei unverheirateten Paaren berechnet?

+

Bei eheähnlichen Gemeinschaften mit gemeinsamen Kindern wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Die genauen Regelungen werden in der offiziellen Förderrichtlinie präzisiert, die mit Start des Antragsportals veröffentlicht wird.

Wie weisen Rentner ihr Einkommen nach?

+

Rentner, die keine Steuererklärung abgeben, können ihr Einkommen durch die Rentenbezugsmitteilung in Kombination mit einer Selbsterklärung nachweisen. Dokumente können bis zu einem Jahr rückwirkend eingereicht werden.

Gibt es eine Mindesthaltedauer für das geförderte Fahrzeug?

+

Ja. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate ab Erstzulassung gehalten werden. Diese Regelung gilt sowohl für Barkauf als auch für Leasing. Ein vorzeitiger Verkauf führt zur Rückzahlungspflicht der Förderung.

Werden auch Gebrauchtwagen gefördert?

+

Nein. Die aktuelle Förderung gilt ausschließlich für Neuwagen. Das Bundesumweltministerium hat eine Förderung von Gebrauchtwagen explizit ausgeschlossen. Eine spätere Erweiterung des Programms ist zwar möglich, aber derzeit nicht geplant.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

+

Voraussichtlich benötigen Sie: Kauf- oder Leasingvertrag, Fahrzeugschein (Erstzulassung in Deutschland) sowie die letzten zwei Steuerbescheide (maximal 3 Jahre alt). Die finale Liste der erforderlichen Dokumente wird mit dem Start des Online-Portals im Mai 2026 veröffentlicht.

Gilt die Förderung auch für Leasingfahrzeuge?

+

Ja, auch Leasingfahrzeuge sind förderfähig. Auch hier gilt die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung. Leasingangebote können Sonderzahlungen enthalten, die unabhängig von der staatlichen Bewilligung fällig werden.