FORD Mustang Mach-e  Aktuelles Angbot

Ford Mustang Mache - E Leasingangebot

Mustang Mach- E 72,6 kWh Batterie Standard Range Elektromotor 197 kW (268 PS), Automatikgetriebe

Ausstattung:

  • Keyless Start über Smartphone via FordPass App,Startknopf oder Code
  • Mustang LED-Rückleuchten
  • Rückfahrkamera mit Rückwärts-Einpark-Assistent
  • LED-Scheinwerfer im Projektionslinsen-Design
  • Fahrerinformationssystem mit digitaler Instrumententafel
  • Garantie-Schutzbrief: Ford Flatrate+ 4 Jahre/40.000 km
  • uvm.
Privatkunden-Leasing
Leasingsonderzahlung:
5.000,00 EUR
Gesamtlaufleistung
20.000 km
Laufzeit
48 Monate
Gesamtbetrag
27.992,00 EUR
48 monatliche Leasingraten á:
479,00 EUR
48 monatl. Leasingraten von 
479,00 EUR

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BEST CHOICE. BEI WAHL

Ein km-Leasing-Angebot der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln, für Privatkunden. Gilt für noch nicht zugelassene, berechtigte Ford Neufahrzeuge bei verbindlicher Kundenbestellung und Abschluss eines Leasingvertrages. Zum Beispiel der Mustang Mach-E, Mach-E, 197kW (268 PS) Elektromotor mit Standard Range, bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Gesamtlaufleistung. Leasingrate zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten, Leasing-Sonderzahlung € 5.000,-, voraussichtlicher Gesamtbetrag € 27.992,00,- (Summe aus Leasing-Sonderzahlung und mtl. Leasingraten). Zzgl. bei Vertragsablauf ggf. Mehr- oder Minderkilometer sowie ggf. Ausgleichsbeträge für etwaigen übermäßigen Fzg.-Verschleiß; Mehrkilometer 0,112 €/km, Minderkilometer 0,067€/km (5.000 Mehr- oder Minderkilometer bleiben berechnungsfrei). Angebot gültig bis zum 31.03.2026.

Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes.

Ford Mustang Mach- E : Energieverbrauch (kombiniert)*: 17,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert)*: 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite**: 470 km

5.000 € Nachlass auf die UPE für ausgewählte elektrifizierte Ford Modelle bei teilnehmenden Ford Partnern. Ausgeschlossen sind Großkunden mit einem Ford Rahmenabkommen sowie gewerbliche Sonderabnehmer z.B. Taxi, Fahrschulen, Behörden.

Zusätzlich die Möglichkeit auf staatliche E-Auto-Förderung: Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums.

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Hinweise Ford

Die angegebenen Werte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren [§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.

Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

 

Wichtige Informationen zu den Leistungsdaten: Die in der Tabelle angegebenen Werte für Kraftstoffverbrauch  und CO2-Emissionen wurden aus dem Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure (WLTP) abgeleitet.  Diese Werte spiegeln möglicherweise nicht die Ergebnisse im realen Fahrbetrieb wider, der von mehreren Faktoren abhängt, wie beispielsweise Ausstattung, Wetterschwankungen, Fahrstil und Fahrzeugbeladung. Die angegebenen Werte dienen der Vergleichbarkeit; vergleichen Sie den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Werte ausschließlich mit anderen Fahrzeugen, die nach denselben technischen Verfahren getestet wurden. 

Für Plug-in-Hybridfahrzeuge: Diese Werte wurden auf Basis einer Kombination von Batteriestrom und Kraftstoff ermittelt. Plug-in-Hybridfahrzeuge benötigen Netzstrom zum Aufladen. 

Für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge: Diese Werte wurden mit vollständig aufgeladener Batterie ermittelt. Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge benötigen Netzstrom zum Aufladen. Die angegebene elektrische Reichweite wurde nach dem WLTP-Testverfahren ermittelt. Die angegebenen Kraftstoff-/Energieverbräuche, CO2-Emissionen und elektrischen Reichweiten werden gemäß den technischen Anforderungen und Spezifikationen der europäischen Verordnungen (EG) 715/2007 und (EU) 2017/1151 in der jeweils gültigen Fassung ermittelt. 

Leichte Nutzfahrzeuge, die nach dem World Harmonised Light Vehicle Test Procedure (WLTP) typgenehmigt wurden, haben Angaben zu Kraftstoff-/Energieverbrauch und CO2-Emissionen sowohl für den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) als auch für WLTP. WLTP ist ein neues, realistischeres Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen und wird den NEFZ spätestens Ende des Jahres 2020 vollständig ersetzen. Das angewandte Standardtestverfahren ermöglicht den Vergleich zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen und verschiedenen Herstellern. Neben der Kraftstoffeffizienz eines Fahrzeugs spielen auch das Fahrverhalten sowie andere nichttechnische Faktoren bei der Bestimmung des Kraftstoff-/Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und der elektrischen Reichweite eines Fahrzeugs eine Rolle. CO2 ist das relevanteste Treibhausgas, das für die globale Erwärmung verantwortlich ist. Ein Leitfaden zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen, der Daten für alle neuen Pkw-Modelle enthält, ist an jedem Verkaufsstandort kostenlos erhältlich oder kann unter https://www.gov.uk/co2-and-vehicle-tax-tools heruntergeladen werden.